AGB

HANSEATIC SKILLED CLUB (Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 01.12.2025)

Der Hanseatic Skilled Club ist eine Dienstleistungsgesellschaft und bietet seinen Vertragspartnern (auch „Mitglieder“ genannt) im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses (auch „Mitgliedschaft“ genannt) eine Plattform für geschäftliche und soziale Kontakte. Der Hanseatic Skilled Club wird seinen Mitgliedern durch Kooperationen mit Mitgliedern und/oder Dritten versuchen, beim Bezug von Waren und/oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Sonderkonditionen zu ermöglichen. Der Hanseatic Skilled Club steht für Zusammenhalt und ein Business-Network, wonach die Mitglieder des Hanseatic Skilled Club untereinander Geschäfte abwickeln und gemeinsame Events erleben. Der Hanseatic Skilled Club und dessen Mitglieder verstehen sich aber auch als Förderer wohltätiger Zwecke und sind aktive Unterstützer von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen

§1 Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft erfolgt aufgrund einer Bewerbung oder einer Einladung. Die Mitgliedschaft richtet sich nur an Unternehmer i.S.v § 14 BGB oder juristische Personen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar (Ausnahmefälle regelt ausschließlich die Geschäftsführung). Die letzte Entscheidung zur Aufnahme oder Übertragbarkeit einer Mitgliedschaft trifft die Geschäftsleitung des Hanseatic Skilled Clubs.

Die Mitglieder erklären sich bereit, mit dem Aufnahmeantrag zugleich Mitglied im Verein Kitz4Kids e.V. zu werden und diesen dauerhaft, d.h. mindestens für die Laufzeit der Mitgliedschaft im Hanseatic Skilled Club, mindestens in Höhe des für den Verein geltenden Mitgliedsbeitrags finanziell zu fördern. Der Mitgliedsantrag für den Verein liegt dem Aufnahmeantrag bei. Auf Verlangen des Hanseatic Skilled Club ist das Mitglied verpflichtet, die Mitgliedschaft im Verein Kitz4Kids e.V. nachzuweisen. Dem Mitglied ist bekannt, dass die Mitgliedschaft im Hanseatic Skilled Club an die gleichzeitige Mitgliedschaft im Verein Kitz4Kids e.V. gebunden und der Hanseatic Skilled Club bei fehlender Mitgliedschaft im Verein Kitz4Kids e.V. zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt ist

§2 Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Der monatliche Beitrag wird zum 01. eines Monats vom Konto des jeweiligen Mitglieds abgebucht. Das Mitglied ist verpflichtet, für die Bezahlung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sollte es bei der Abbuchung zu einer Rücklastschrift kommen, ist das Mitglied verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag dient der Deckung laufender Kosten des Hanseatic Skilled Clubs sowie der Durchführung der monatlichen Clubmeetings.

Der jährliche Beitrag beträgt derzeit 1.960,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Der monatliche Beitrag beträgt derzeit 180,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Der Hanseatic Skilled Club ist berechtigt den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, um ein gleichbleibendes Niveau seiner Angebote aufrechtzuerhalten. Über eine Beitragserhöhung informiert der Hanseatic Skilled Club das Mitglied mit angemessenem Vorlauf in Textform und teilt mit, zu welchem Zeitpunkt die Beitragserhöhung wirksam wird. Sofern der Beitrag erhöht wird, ist das Mitglied berechtigt, unabhängig von der Restlaufzeit des Vertrags die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des angekündigten Inkrafttretens der Beitragserhöhung zu kündigen.

§3 Formen, Laufzeit und Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags zwischen dem Hanseatic Skilled Club und dem Mitglied und wird zunächst für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Die Mitglieder sowie der Hanseatic Skilled Club können die Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung ist schriftlich vorzunehmen. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sie sich automatisch um 1 Jahr. Die Geschäftsführung des Hanseatic Skilled Club ist berechtigt, Mitgliedschaften fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§4 Rechte und Pflichten des HANSEATIC SKILLED CLUBS

Der Hanseatic Skilled Club stellt die von dem jeweiligen Mitglied übermittelten Daten und Informationen, die in dem unterschriebenen Mitgliedsvertrag/-antrag angegeben werden, den anderen Mitgliedern des Hanseatic Skilled Clubs zur Verfügung, soweit dies nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Weitere Informationen dazu sind in der Datenschutzerklärung niedergeschrieben.

Ausschließlich die beteiligten Mitglieder sind für die Inhalte der Kommunikation gegenüber anderen Mitgliedern verantwortlich. Führt die Kommunikation zwischen den Mitgliedern zu Vertragsabschlüssen jedweder Art, so ist der Hanseatic Skilled Club hieran nicht beteiligt und daher für die Inhalte, Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen nicht verantwortlich.

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder verpflichten sich, die Daten zu ihrer Person wahrheitsgemäß zu erteilen. Adressänderungen sind der Hanseatic Skilled Club -Geschäftsführung umgehend mitzuteilen. Die Mitglieder sind damit einverstanden, dass ihre Daten auf der Hanseatic Skilled Club Homepage im Internet für andere Mitglieder bereitgestellt werden. Verstößt ein Mitglied gegen seine Pflichten, behält sich der Hanseatic Skilled Club Schadenersatzansprüche vor.

Die Clubmeetings finden monatlich statt (in aller Regel erster Donnerstag im Kalendermonat). Darüber hinaus veranstaltet der Hanseatic Skilled Club weiter (Sonder-)Events, zu denen gesondert eingeladen wird.

Zu den Veranstaltungen des Hanseatic Business Club wird in der Regel per Newsletter eingeladen. Mitglieder, die an Veranstaltungen teilnehmen möchten, haben dies spätestens 5 Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung mitzuteilen. Verspätete oder nicht erfolgte Rückmeldungen gelten als Absage. Falls ein Mitglied keine Zusage oder Absage getätigt hat und trotzdem erscheint, gilt die Gästeliste. Der Zugang kann verwehrt werden oder das Mitglied wird von gastronomischen Leistungen ausgeschlossen. Hat ein Mitglied eine Zusage getätigt und erscheint nicht auf dem Event, wird der anfallende Selbstkostenbetrag (oder der in der jeweiligen Ankündigung genannte Kostenbeitrag) dem nicht erscheinenden Mitglied in Rechnung gestellt. Für die Bezahlung dieses Betrags hat das Mitglied eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Wird durch ein Mitglied die Teilnahme an einem Event per Mail, telefonisch oder sonstigen Kommunikationskanälen gebucht, so ist diese Bestellung verbindlich und der hierfür beworbene Kostenbeitrag zu zahlen.

Der Weiterverkauf von Karten/Tickets für Veranstaltungen/Events, die der Hanseatic Skilled Club oder eines seiner Mitglieder anbietet, ist mit Ausnahme an Mitglieder selbst ausgeschlossen. Die Zuwiderhandlung stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft dar.hen Daten an den Vorstand von Kitz4Kids e.V. ein.

§6 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss

Der Hanseatic Skilled Club, dessen Angestellte sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Hanseatic Skilled Clubs auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie in sonstigen Fällen, in denen eine gesetzlich zwingend unbeschränkte Haftung besteht, bspw. bei Fällen von Arglist sowie Fällen, in denen eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. Sofern der Hanseatic Skilled Club für Veranstaltungen Dritter lediglich in deren Auftrag handelt, übernimmt der Hanseatic Skilled Club keine Haftung im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Dritten. Der Hanseatic Skilled Club haftet nicht für eine temporäre Beeinträchtigung oder Nichtverfügbarkeit der Homepage. Der Hanseatic Skilled Club übernimmt keine Haftung für den Wahrheitsgehalt der ihm übermittelten Angaben des jeweiligen Mitgliedes. Insbesondere hat sich jedes Mitglied von der Identität anderer Mitglieder selbst zu überzeugen.

§7 Datenschutz

Der Hanseatic Skilled Club versichert die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Mit der Registrierung erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten gespeichert und den anderen Mitgliedern übermittelt werden dürfen. Ausgenommen hiervon ist die Inanspruchnahme von Leistungen, bei denen das Mitglied seinen Namen durch den Hanseatic Skilled Club im Rahmen von Veranstaltungen/Events auf Gästelisten, Einlasskarten o.ä. setzen lässt bzw. Buchungen vornimmt. Das Mitglied stimmt der Weitergabe seiner Daten, insbesondere seines Namens zu vorgenannten Zwecken hiermit zu. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass der Hanseatic Skilled Club Ankündigungen und Einladungen an das Mitglied auf elektronischem Wege verschickt. Für den Fall, dass ein Mitglied Ankündigungen und Einladungen durch den Hanseatic Skilled Club nicht wünscht, kann das Einverständnis jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen dazu sind in der Datenschutzerklärung niedergeschrieben.

§8 Urheberrechtshinweis

Die Hanseatic Skilled Club Homepage und deren Inhalte sowie die Wort-/Bildmarke sind urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt. Jeder Verstoß hiergegen wird von Hanseatic Skilled Club zivilrechtlich verfolgt.

§9 Änderung der Geschäftsbedingungen

Der Hanseatic Skilled Club ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Im Falle einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen werden die Mitglieder hierüber in Textform benachrichtigt. Widerspricht das Mitglied der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Geschäftsbedingungen. Auf diese Rechtsfolge weist der Hanseatic Skilled Club die Mitglieder in der Änderungsmitteilung gesondert hin.

§10 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Mündlichen Nebenabreden sind unwirksam.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke.

§12 Gerichtsstand und Rechtswahl

Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg.
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